Ihr Kopierladen in Rüsselsheim
Ihr Kopierladen in Rüsselsheim

 

 

Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1. Geltungsbereich, Vertragsschluß

Aufträge werden ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt und gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Firma Pauli’s Kopierladen und dem Auftraggeber. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

 

2. Preise

2.1. Die in unserer Preisliste genannten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 19%; gelten ab Pauli’s Kopierladen und Sie schließen Verpackung, Fracht und sonstige Versandkosten nicht ein.

2.2 Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber.

2.3 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

2.4 Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden berechnet.

2.5 Bei nicht Erteilung eines Auftrages werden alle entstandenen Aufwendungen (Aufmaß, Entwürfe etc.) in Rechnung gestellt.

 

3. Zahlung

3.1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen.

3.2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

3.3. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

4. Lieferung

4.1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

4.2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

4.3. Lieferzeiten durch Post oder Paketdienste werden in der Terminvereinbarung nicht berücksichtigt.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Pauli’s Kopierladen.

5.2. Bei Vertragswidrigem verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Pauli’s Kopierladen berechtigt, die Ausführung weiterer Aufträge abzulehnen unabhängig von einer bereits erfolgten Auftragsbestätigung.

 

6. Beanstandungen, Gewährleistungen

6.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreif-erklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

6.2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

6.3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6.4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

6.5. Bei Schneidearbeiten gilt eine Toleranz von 2 mm als branchenüblich

6.6. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Siehe auch Preisliste Seite 42, Daten-Formate.

6.7. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.

6.8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

 

7. Handelsbrauch

Es gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

 

8. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

8.1. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte ist. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rüsselsheim. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

9.2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen            nicht berührt.

 

 

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